Die private Rentenvorsorge: Was es zu beachten gilt

 

Bei allen Diskussionen um die Rentenpläne der Großen Koalition (GroKo), die eine abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren, die Mütterrente und die unbegrenzte Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 vorsah, bleibt für jeden Einzelnen die Frage, wie er seinen Lebensstandard im Alter finanzieren will. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält dazu wenig Konkretes. Vielmehr wird auf die Notwendigkeit der betrieblichen und der privaten Rentenvorsorge verwiesen.

Die gesetzliche Rentenvorsorge und der Rentenbeitragssatz

Bei der gesetzlichen Rentenvorsorge handelt es sich um eine umlagefinanzierte Form der Rentenabsicherung. Die als Pflichtbeiträge eingezahlten Beiträge jedes Einzelnen werden nicht gespart, sondern für die Zahlungen der Renten an die derzeitigen Rentner genutzt. Die junge Generation erwirtschaftet damit die finanziellen Mittel für die Rentenzahlungen an die Rentenempfänger. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Anspruch auf Rückzahlung der vom Einzelnen eingezahlten Beiträge. Es handelt sich lediglich um eine Beteiligung an den laufenden Einnahmen.
Die derzeitige demographische Struktur in Deutschland und einigen anderen Ländern Europas bewirkt, dass immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren müssen. Um diese Belastungen abzufedern, wird der Rentenbeitragssatz regelmäßig angepasst. Um für die Pläne im Rentenbereich gerüstet zu sein, hat die GroKo Mitte Dezember 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, auf dessen Basis die Regierung beschloss, den Beitragssatz zur Rentenversicherung auch 2014 mit 18,9% auf dem Niveau des letzten Jahres zu belassen.
Trotz allem ist in Zukunft mit weiter sinkenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse zu rechnen und die betriebliche sowie die private Altersvorsorge werden immer dringlicher. Zu den Säulen der privaten Rentenvorsorge zählen nach wie vor die Riester- und die Rürup-Rente. Dabei ist vielen Menschen unklar, was die Riester-Rente von der Rürup-Rente unterscheidet?

Riester- oder Basisrente (Rürup-Rente)?

Sowohl Riester- als auch die Basisrente, die auf den Wirtschaftsweisen und damaligen Leiter der Sachverständigen-Kommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen Bert Rürup zurückgeht und deshalb auch als Rürup-Rente bekannt ist, sind staatlich geförderte Altersvorsorgen, die die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente zum Ziel haben. Neben dieser Gemeinsamkeit gibt es eine Reihe von Unterschieden.
Die Riester Rente ist vor allem für pflichtversicherte Arbeitnehmer, aber auch für Empfänger von Kranken- oder Arbeitslosengeld, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Zeitsoldaten, Landwirte und Künstler in der Künstlersozialkasse gedacht. Die Rürup Rente ist dagegen für alle Steuerzahler interessant, insbesondere aber für Selbstständige und Steuerzahler, die keine Riester-Förderung erhalten. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal liegt dabei in der Form der Förderung.
Die Riester-Rente wird über staatliche Zuschüsse gefördert, während die Sparer bei der Rürup-Rente von steuerlichen Vergünstigungen profitieren.

Die Riester-Rente

Die staatliche Förderung erfolgt bei der Riester-Rente über Zulagen. Dabei gibt es einerseits die Grundzulage, die maximal 154€ im Jahr beträgt. Andererseits zahlt der Staat an Versicherte mit Kindern eine Kinderzulage in Höhe von 185€. Für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder beträgt die Höhe der Zulage sogar 300€ pro Jahr. Alle unter 25-Jährigen, die mit einem Riester-Vertrag vorsorgen, können einmalig einen Bonus von 200€ erhalten. Voraussetzung, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, ist dass der Versicherte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % (maximal 2.100€) seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens zahlt.
Beiträge zum Riester-Vertrag müssen nicht zwingend regelmäßig gezahlt werden, sondern können auch ausgesetzt werden, wobei für diese Zeiten auch keine Zulage erfolgt. Es ist sogar möglich bei Rentenbeginn (frühestens mit 62) bis zu 30% der Altersvorsorge förderungsschädlich (Förderung muss zurückgezahlt werden) in einer Summe auszahlen zu lassen.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist mit der Riester-Rente auch ein Schutz gegen Berufsunfähigkeit, verminderte Erwerbstätigkeit sowie die Absicherung von Hinterbliebenen möglich. So können Sparer bis zu 20% der Altersvorsorgebeiträge maximal 2.100€ für die zusätzliche Versicherung nutzen. Seit 2014 kann angesammeltes Geld sogar genutzt werden, um damit Schulden auf die eigene Immobilie zu tilgen. Außerdem darf mit dem Guthaben auch ein selbst genutztes Haus oder Wohnung altersgerecht umgebaut werden.
Wie und in welcher Höhe die Förderung bei der Basisrente erfolgt und welche Bedingungen und Besonderheiten für die Rürup-Rente gelten, werde ich in einem zweiten Teil zum Thema Renten darlegen.


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Mrs. B.

Mrs. B. ist eine ganz normale Ehefrau, Mutter und Finanz-Laie. Alle Beiträge, die sie schreibt, sind gut recherchiert aber eben aus der Sicht eines privaten Anlegers.

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