Die private Rentenvorsorge: Rürup-Rente

Ausreichend Geld im Alter zu haben ist wichtig, doch wie sorgt man vor?

Neben der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung ist die Rürup-Rente oder Basisrente die dritte Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Der Abschluss einer Rürup-Rente als Altersvorsorge ist generell für alle Bürger möglich, jedoch nicht für jeden auch wirklich sinnvoll. Erfahren Sie hier, für welchen Personenkreis die Rürup-Rente empfehlenswert ist, wie die Förderung erfolgt und welche Besonderheiten dieses Vorsorgemodell auszeichnen.

Die Rente zur Altersabsicherung für Selbständige

Die im Jahre 2005 eingeführte Basisrente wurde nach dem Ökonomen Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup benannt, der mit einer Sachverständigen-Kommission zur Neuordnung der Besteuerung von Aufwendungen zur Altersvorsorge und Alterseinkommen dieses Modell erarbeitete und der damaligen Regierung Schröder vorschlug. Sie richtet sich in erster Linie an alle Bürger, für die eine Vorsorge mit einem Riester-Vertrag nicht möglich ist, bzw. die keinen Anspruch auf Förderung aus einer Riester-Rente haben. Insbesondere trifft dies auf Freiberufler und viele Selbständige zu.
Eine Basisrente bildet somit eine sichere Grundlage für eine Altersvorsorge, da der Versicherte später lebenslang Leistungen erhält. Dabei behält der Versicherte höchstmögliche Flexibilität, denn die Beitragshöhe kann vom Sparer selbst bestimmt und auf Wunsch gesenkt oder aufgestockt werden. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich. Gerade bei Selbständigen ist dies ein entscheidender Vorteil, der sich insbesondere steuerlich bemerkbar macht.

Die Förderung: Steuerersparnis statt staatlichem Zuschuss

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal der Riester- und der Rürup-Rente liegt in der Form der Förderung. Im Gegensatz zur Riester-Rente, die durch Grund- und Kinderzulagen auf angesparte Beträge erfolgt, werden Rürup-Sparer durch steuerliche Vorteile gefördert. Diese sehen während der Ansparphase im Laufe der Erwerbstätigkeit Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer vor.
Dabei werden die Beiträge vom Einkommen abgezogen. Aufgrund des verringerten Einkommens sinkt die Steuerlast für den Sparer. Die steuerliche Entlastung wächst schrittweise um 2% bis zum Jahr 2025. Bei Einführung der Basisrente 2005 betrug diese Entlastung 60% der Rentenbeiträge. Im letzten Jahr konnten Sparer 76% als Sonderausgaben geltend machen. Die letzte Anpassung erfolgte jetzt mit dem Jahreswechsel. Seit 1.1.2014 sind bereits 78% der Ausgaben absetzungsfähig. Die Förderung erstreckt sich allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000€ für Ledige und 40.000€ für Verheiratete. Dies ergibt eine Steuerersparnis von 15.600€ bzw. 31.200€ im Jahr.
Seit diesem Jahr fördert die Bundesregierung auch Rürup-Verträge, die eine lebenslange Rente nur bei Berufs- oder verminderter Erwerbsfähigkeit absichern.

Rürup-Sparguthaben sind steuerpflichtig und nicht übertragbar

Die angesparten Geldbeträge dürfen weder vererbt oder übertragen, noch beliehen oder gar veräußert werden, sondern lediglich in Form einer lebenslangen Rente ab dem 62. Lebensjahr gezahlt werden. Für Verträge, die noch vor 2012 geschlossen wurden, gilt noch das 60. Lebensjahr als frühester Beginn der Rentenphase. Dabei unterliegt die Rürup-Rente der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass der Sparer in der Rentenphase die erhaltenen Leistungen zum persönlichen Steuersatz, der in der Regel jedoch geringer als in der Erwerbsphase ausfällt, zu versteuern hat.
Da Rürup-Verträge, deren Tarife grundsätzlich durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden müssen, mit privaten Anbietern geschlossen werden, entstehen Kosten. Um diese Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten, empfiehlt sich beispielsweise jährliche statt monatlicher Beitragszahlung.
Vor allem aber sollte einem Vertragsabschluss ein sorgsamer Vergleich der Anbieter, ihrer Produkte und der zugesicherten Renditen vorausgehen. Gerade jetzt in der Niedrigzinsphase können die Anbieter, die auf relativ sichere Anlagen setzen, nämlich kaum Renditen von 2%, geschweige denn darüber garantieren.
Während Selbständige kaum eine andere Option haben, wenigstens einen Basisbetrag als lebenslange Rente zur Altersvorsorge zu generieren, steht es Angestellten frei, die Rürup-Rente in Ergänzung zur Riester-Rente abzuschließen und auf diese Weise beide Fördermodelle zu nutzen.


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Mrs. B.

Mrs. B. ist eine ganz normale Ehefrau, Mutter und Finanz-Laie. Alle Beiträge, die sie schreibt, sind gut recherchiert aber eben aus der Sicht eines privaten Anlegers.

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